Die private Krankenversicherung
In Deutschland muss seit einiger Zeit jeder Bürger krankenversichert sein. Dabei besteht die Möglichkeit, sich gesetzlich zu versichern oder privat. Die gesetzliche Versicherung erfolgt automatisch für alle Arbeitnehmer. Die private Krankenversicherung hingegen steht nur wenigen Personengruppen zur Verfügung, darunter Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Arbeitnehmer, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung übersteigt.
Unterschieden wird bei der privaten Krankenversicherung grundsätzlich in drei verschiedene Varianten: Die Vollversicherung, die Teilversicherung und die Zusatzversicherung. Die Vollversicherung steht oben genannten Personengruppen offen. Sie deckt sämtliche Krankheitskosten ab, die jeweiligen Tarife können individuell vereinbart werden. Die Teilversicherung dagegen deckt nur einen Teil der Krankheitskosten ab und eignet sich besonders für Beamte, die einen Beihilfeanspruch seitens ihres Dienstherrn haben. Die Zusatzversicherung wiederum deckt einzelne Teilbereiche ab und kann zusätzlich zur bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sie steht somit Jedermann offen.
Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden unabhängig vom Einkommen des Versicherten berechnet, damit zeigt sich auch der große Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung. In letzterer wird immer ein prozentualer Anteil des Einkommens des Versicherten als Beitrag berechnet. Bei der privaten Krankenversicherung kommt es hingegen auf individuelle Angaben des Versicherten an.
So entscheiden Punkte, wie das Alter beim Eintritt in die private Krankenversicherung, der aktuelle Gesundheitszustand, sowie das Geschlecht über die Höhe der Beiträge. Je jünger ein Versicherter ist, wenn er eine private Krankenversicherung abschließt, desto geringer fallen auch die monatlichen Beiträge aus. Ebenfalls werden oftmals nur sehr gesunde Menschen in der privaten Krankenversicherung aufgenommen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hat die private Krankenversicherung nämlich das Recht, Antragsteller auch abzuweisen. Allerdings ist dies seit einiger Zeit nur noch bedingt möglich, wenn die Versicherten nämlich keine Chance haben, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, muss die private Krankenversicherung sie im so genannten Basistarif aufnehmen. Dieser ist mit besonders niedrigen Beiträgen versehen, beinhaltet aber auch nur die Leistungen, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung auftreten.
Ebenfalls kann es bei bestehenden Vorerkrankungen zu Risikoausschlüssen oder Risikozuschlägen kommen. Unter ersteren versteht man, dass Kosten für eine Erkrankung, die schon vor dem Abschluss der privaten Krankenversicherung bestand, nicht übernommen werden. Ein Risikozuschlag meint dagegen nichts anderes, als dass ein höherer Beitrag berechnet werden kann, soll eben dieses Risiko dennoch mit abgesichert werden. Einzig Neugeborene, deren Eltern seit wenigstens drei Monaten eine private Krankenvollversicherung haben, müssen automatisch ohne Risikozuschläge oder -ausschlüsse versichert werden, und zwar unabhängig von ihrem Gesundheitszustand.
Leistungen in der privaten Krankenversicherung
Bekannt wurde die private Krankenversicherung vor allem durch die besonders guten Leistungen, die deutlich umfangreicher, als diejenigen in der gesetzlichen Krankenversicherung ausfallen. So werden Kosten für die Zahnbehandlung fast immer vollständig übernommen, der Zahnersatz kann je nach Tarif prozentual oder auch vollständig getragen werden. Hier sollten künftige Privatpatienten jedoch darauf achten, welche Regelungen innerhalb der ersten Jahre der Versicherung gelten, denn häufig muss man hier Abstriche machen. Das heißt, dass während der ersten Jahre nach Vertragsabschluss geringere Leistungen für den Zahnersatz übernommen werden.
Gleiches gilt bei der Erstattung für die Kosten einer Sehhilfe. Zwar werden regelmäßig alle zwei Jahre die Kosten für eine Brille übernommen, zumindest ist dies bei den meisten Tarifen der Fall, doch kann es auch hier zu einem Ausschluss oder einer Verringerung der Leistung innerhalb der ersten Jahre nach Vertragsabschluss kommen.
Nahezu jede private Krankenversicherung bietet verschiedene Tarife an, bei denen unterschiedliche Bausteine nach den individuellen Anforderungen und Wünschen zusammengestellt werden können. Dadurch lässt sich selbst bestimmen, ob etwa die stationäre Behandlung kostentechnisch vollständig oder nur anteilig übernommen wird, wie hoch eine Selbstbeteiligung ausfällt, ob Krankentagegeld vereinbart wird und ab wann bzw. in welcher Höhe, ob eine Chefarztbehandlung und eine Unterbringung im Einzelzimmer gewünscht wird und vieles mehr. Allerdings: Je umfangreicher die Leistungen, desto höher wird automatisch auch der Beitrag für die private Krankenversicherung ausfallen.
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