Beitragsbemessungsgrenze für private Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze für private Krankenversicherung ist eine der entscheidenden Einkommensgrenzen für die Entwicklung der Beiträge in gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Sie wird häufig mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt, da beide Einkommensgrenzen früher einmal identisch waren. 2003 jedoch hat die Bundesregierung einen Kurswechsel an den Tag gelegt. Seither gilt, dass die Versicherungspflichtgrenze höher liegt, als die Beitragsbemessungsgrenze. Der Grund dafür liegt darin, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen gestärkt werden sollten, der Zugang zur privaten Krankenversicherung sollte entsprechend erschwert werden. Insgesamt sollte sich so die angespannte finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherungen deutlich verbessern.
Die Versicherungspflichtgrenze besagt demnach, bis zu welchem Einkommen eine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese liegt im Jahr 2010 bei einem Jahreseinkommen von 49.950 Euro, was einem monatlichen Einkommen von 4.162,50 Euro entspricht. Die Beitragsbemessungsgrenze private Krankenversicherung hingegen bezeichnet die Einkommensgrenze, bis zu der die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung berechnet werden. Sie liegt 2010 bei 45.000 Euro Jahreseinkommen, was einem monatlichen Einkommen von 3.750 Euro entspricht.
Da die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung prozentual vom Einkommen berechnet werden, ist diese Grenze als maximaler Ansatzpunkt für eben diese Beitragsberechnung entscheidend. Selbst wenn das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dürfen diese höher liegenden Einkommen nicht als Grundlage für die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung angewendet werden. Damit ist eine Deckelung der Höchstbeiträge gegeben, die ebenso für die private Krankenversicherung gilt, wenn es um den so genannten Basistarif geht. Dieser darf somit nicht höher ausfallen, als die Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung. Beide Einkommensgrenzen werden dabei jährlich neu festgelegt, die Zahlen für 2011 stehen derzeit aber noch nicht fest.
Kostendeckelung durch die Bundesregierung
Die Bundesregierung hat somit durch die Beitragsbemessungsgrenze für private Krankenversicherung eine Möglichkeit geschaffen, die privat Versicherten zu entlasten, die den Basistarif nutzen. Ebenfalls werden die Arbeitnehmer, die trotz höherer Einkommen freiwillig gesetzlich versichert bleiben, entlastet, da sie einen Maximalbetrag an die Krankenkasse zahlen. Auch die Arbeitgeber, die jeweils einen eigenen Anteil zur Sozialversicherung der Mitarbeiter zahlen müssen, werden somit entlastet.
Dennoch liegen die Zahlen Experten zufolge noch zu hoch, so dass die Kosten für die Krankenversicherung in Deutschland insgesamt als sehr hoch angesehen werden. Die private Krankenversicherung ist daher in vielen Fällen die günstigere Variante, da hier jeder nur den Beitrag nach seinen individuellen Gegebenheiten zahlt und nicht etwa für andere Personen in der Solidargemeinschaft mit aufkommen muss. Zwar geht hierdurch der Solidaritätsgedanke, den die gesetzliche Krankenversicherung verfolgt, verloren, doch geht man dafür davon aus, dass man für sich selbst und sein eigenes Leben verantwortlich zeichnet und nicht noch viele andere Patienten mit unterstützen muss.
Für den Einzelnen kann sich somit der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen, allerdings muss er dafür auch die Versicherungspflichtgrenze überschreiten und nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze private Krankenversicherung. Ebenso sollte jedem Wechsel in die private Krankenversicherung ein umfassender Vergleich vorausgehen, um auf diese Weise die Möglichkeit zu erhalten, den für sich günstigsten Tarif ausfindig zu machen. Daneben sollte man ebenso auf die für einen persönlich am besten geeigneten Leistungen achten. Nicht zu vergessen ist außerdem, dass ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurück nur in den seltensten Fällen möglich ist.