In der privaten Krankenversicherung wird bei den Anträgen oft die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft gestellt. Diese Frage ist nach Meinung von Verbraucherschützern, aber auch von Versicherungsexperten nicht rechtens. Denn sie führt oftmals dazu, dass die Antragstellerin abgelehnt wird.
Vorerkrankungen in Zusammenhang mit Schwangerschaften
Dabei werden nicht selten Vorerkrankungen gesehen, die eigentlich gar keine sind. So gelten bei mancher PKV Schwangerschaftsdepressionen, die etwa zu einem früheren Zeitpunkt bestanden haben, Schwangerschaftsdiabetes oder auch eine Fehlgeburt als Vorerkrankungen, für die ein Risikozuschlag erhoben wird. Diese Erkrankungen sind laut Verbraucherschützern jedoch nicht als Vorerkrankungen zu werten, da jede Schwangerschaft anders verläuft.
Ebenfalls fürchten viele Versicherungen um die Anschlussversicherung für das Kind, die selbst ohne Gesundheitsprüfung des Kindes erfolgen muss. Damit würde laut Experten gegen das Gleichbehandlungsgesetz für Versicherungen verstoßen. Denn grundsätzlich dürften Schwangerschaft und Mutterschaft nicht zu höheren Beiträgen führen. In der Praxis sieht es allerdings anders aus. Wer als Schwangere eine private Krankenversicherung abschließt, zahlt oft bis zu zehn Prozent höhere Beiträge, und das nicht nur während der Schwangerschaft, sondern ein Leben lang.
PKV wehrt sich gegen Vorwürfe
Indes wehrt sich der Bundesverband der Privaten Krankenversicherung gegen die Vorwürfe. Es handele sich um Einzelfälle und stelle keinesfalls die Regel dar. Zudem würden Schwangere nicht generell abgelehnt, aber man könne als PKV auch nicht darauf verzichten, bei diesen Frauen ebenso eine umfassende Gesundheitsprüfung vorzunehmen. Es sei jedoch richtig, dass Frauen, die die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft im Antrag nicht beantworteten, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen würden, wenn die Schwangerschaft bereits länger als drei Monate bestand.
Für betroffene Frauen bedeutet dies, sie sollten alle Fragen unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Der Wechsel in die PKV sollte möglichst vor Eintritt einer Schwangerschaft erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann es ebenfalls sinnvoll sein, dass die Frauen warten, bis sie entbunden haben, bevor sie sich für die PKV entscheiden, um dann wieder günstiger versichert zu werden.