Keine Beitragssenkung in der PKV

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben einen Antrag zu Absenkung des Beitrags für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung für Langzeitarbeitslose, sprich Hartz-IV-Empfänger, in den Bundestag eingebracht. Doch der Antrag scheiterte, insbesondere an dem Unwillen von FDP und CDU.

Ziele des Antrags

 

Ziel des Antrags war es, den Beitrag für den Basistarif um 181 Euro zu senken. Statt der bisher üblichen 325 Euro sollten Hartz-IV-Empfänger nur noch 144 Euro bezahlen. Dabei wären 126 Euro auf die Krankenversicherung und 18 Euro auf die Pflegeversicherung entfallen. Die Antragsteller betonten, dass damit eine Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten erfolgen sollte, denn auch für die gesetzlich Versicherten zahlen die ARGEs der Regionen lediglich einen Betrag von 144 Euro für die Krankenversicherung.

Allerdings scheiterte der Antrag im Bundestag, wobei sich die Gegner auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Januar diesen Jahres bezogen. Darin heißt es, dass die ARGE den vollen Beitrag für den Basistarif der privaten Krankenversicherung an Hartz-IV-Empfänger zahlen muss.

Begründung der Ablehnung

 

Dennoch stieß insbesondere die Begründung der Ablehnung des Antrags auf Unmut. Denn sowohl die Grünen, wie auch die SPD sehen in dem Urteil des Bundessozialgerichts ein großes Problem: Private Krankenversicherungen werden dadurch nämlich bevorzugt. Sie erhalten aus öffentlichen Steuergeldern sehr hohe Beträge, die den gesetzlichen Kassen, die nach wie vor den größten Teil der deutschen Bevölkerung absichern, vorenthalten bleiben. Denn bei ihnen bleibt es weiterhin bei dem deutlich geringeren Betrag, den sie für Langzeitarbeitslose erhalten.

Diese Unterstützung der privaten Versicherungen ist den Parteien, die für den Antrag der Grünen waren, ein Dorn im Auge. Auch mancher Steuerzahler dürfte sich darüber wundern, warum die hart erarbeiteten Steuergelder in diesem Fall einfach ausgegeben werden, ohne die Möglichkeit der günstigeren Finanzierung auch nur in Betracht zu ziehen. Diese Entscheidung könnte politisch gesehen noch für viel Aufregung sorgen.


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